GRENZABSTÄNDE FÜR BÄUME, STRÄUCHER UND HECKEN

Grundsätzlich darf jeder Gärtner auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anpflanzen. Jedoch sind bestimmte Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten:
In Bayern z.B. gilt für Bäume, Sträucher, Hecken, sowie Wein- und Hopfenstöcke i.d.R. ein Mindestabstand von 0,50m zum Nachbargrundstück. (Vergl. Art. 47 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches AGBGB) Bei Gewächsen, die über zwei Meter hoch sind, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Jedoch müssen die Grenzabstände nur auf Verlangen des Nachbarn eingehalten werden. Allgemein besteht bei Nicht-Beachtung der Grenzabstände ein Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt der Gehölze.
Achtung:
Beachten Sie, dass dieser Beseitigungsanspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist der Verjährung unterliegt. I.d.R. beträgt die Frist 5 Jahre ab Anpflanzung. Näheres siehe Tabelle.
Beachten Sie bitte, dass die oben angegeben Zahlen nur für Bayern gelten und für jedes Bundesland unterschiedlich sind.

Quelle: ALKOZurück