LÄRMBELÄSTIGUNG

Lärmbelästigung durch Rasenmähen
Der Lärm von motorgetriebenen Rasenmähern kann das gute nachbarschaftliche Verhältnis auf eine harte Zerreißprobe stellen. Dies lässt sich vermeiden, wenn man die vorgeschriebenen Betriebszeiten für diese Geräte beachtet.
Nach der Rasenmäherlärm-Verordnung dürfen Motorrasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht betrieben werden. An Werktagen lediglich bis 19.00 Uhr.
Geräte, die als lärmarm nach dieser Vorschrift ausgewiesen sind, dürfen an Werktagen bis 22.00 Uhr betrieben werden. Für Sonn- und Feiertage gelten ebenfalls obenstehende Angaben.
Landesgesetzliche und kommunale Lärmschutzvorschriften können den Betrieb von Motorrasenmähern auch während der Mittagsruhe 12.00/13.00-15.00 Uhr und Abends ab 20.00 Uhr einschränken. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach den dort geltenden Regelungen.
Achtung: Die Nichteinhaltung der Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und rechtfertigt das Einschreiten der Polizei.

Quelle: ALKOZurück